Übersicht über die geplanten neuen Fördermassnahmen

Bonusprogramm für den Einbau von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien

Wenn bei energetischen Sanierungen von Teilen der Gebäudehülle gleichzeitig eine Anlage zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien eingebaut wird, kann dies mit Beiträgen aus einem Bonusprogramm gefördert werden (z.B. Einbau einer Photovoltaikanlage bei der Dachsanierung oder bei einer Isolierung der Fassade). Anlagen, welche die ganze nutzbare Dachfläche nutzen, können durch einen zusätzlichen Bonus gefördert werden.

Anreizsystem für den Einbau von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Winterstrom

Dieser Fördergegenstand dient der Erhöhung der Versorgungssicherheit während der Wintermonate. Wenn bei einem Gebäude eine Photovoltaikanlage eingebaut wird, die besonders für die Erzeugung von Winterstrom geeignet ist, kann dies besonders gefördert werden. Mit diesem Anreiz kann den ökonomischen Nachteilen bei der Winterstromerzeugung entgegengewirkt werden.

Förderprogramm Ladeinfrastrukturen

Mit dem geplanten Förderprogramm können bidirektionale Ladeinfrastrukturen in Ein- und Mehrparteienhäusern gefördert werden. Damit kann ein Anreiz geschaffen werden für Investitionen in die Realisierung von attraktiven Lademöglichkeiten direkt am Wohnort.

Förderung Fernwärmeprojekte, Biomasse-Heizkraftwerke und Biogasanlagen

Neue Möglichkeiten des Kantons für Anschubhilfen an Projektierungen von Fernwärmeverbünden, Biomasse-Heizkraftwerken und Biogasanlagen können helfen, solche Projekte voranzubringen. Nebst der Förderung werden zudem auch Biogase und andere Gase aus erneuerbaren Quellen zukünftig als erneuerbare Energieträger anerkannt.