Vollzug

Helm und Pläne

Rund ein Drittel der Energie wird heute in Gebäuden verbraucht. Der Gesetzgeber hat deshalb für Gebäude und zugehörige Anlagen Energievorschriften erlassen. Für den Vollzug sind hauptsächlich die Bau- und Planungsbehörden der Gemeinden zuständig.

Bei Neu- und Umbauten, Umnutzungen sowie Sanierungen von Gebäudehülle und Haustechnik sind Vorschriften und Normen einzuhalten und nachzuweisen.

Im Rahmen der Ortsplanung können Gemeinden die Energieversorgung regeln. Die Energieplanung richtet sich nach dem kantonalen Baugesetz und wird in Erschliessungsplänen und Reglementen festgelegt.

Für die Abwicklung des Bauvollzugs und die Energieplanung stellt die Energiefachstelle Grundlagen, Vollzugshilfen und Informationen bereit. Neben Aus- und Weiterbildungsangeboten für Fachleute stehen Gemeinden, Privaten und Unternehmen individuelle Beratungen zur Verfügung.