Gebäudevorschriften

Der Kanton Solothurn und die Gemeinden erlassen Gebäudevorschriften im Rahmen der Bau-, Planungs- und Energiegesetzgebung.

Damit die Bewilligungsverfahren einheitlich abgewickelt werden können, sind verschiedene Nachweise und Berechnungen nötig. Diese sind bei Neu- und Umbauten, Umnutzungen sowie Sanierungen von Gebäudehülle und Haustechnik zu erbringen. Grundlage dazu sind Fachnormen. Für den Vollzug in Bauzonen sind die Baubehörden in den Gemeinden zuständig. Sie legen fest, bei welchen Bauvorhaben Nachweise zu erbringen sind.

Die Einhaltung der Vorschriften liegt in der Verantwortung der Bauherrschaften. Es empfiehlt sich, Fachleute beizuziehen.