Grossverbraucher

Grossverbraucher mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 GWh können verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung zu realisieren. Der Kanton Solothurn setzt auf die Eigenverantwortung der Unternehmen. Schliessen diese Zielvereinbarungen mit dem Bund ab, können sie von CO2-Abgaben befreit werden. Zudem werden diese Grossverbraucher für die Dauer der Vereinbarung von der Einhaltung der Bestimmungen nach § 30 des Energiegesetzes entbunden. Für das Monitoring der Zielvereinbarungen stehen zwei Energieagenturen zur Verfügung.