Übersicht über die zusätzlichen Planungsmöglichkeiten

Kommunale Energieplanungen

Energieplanungen in den Gemeinden können mit finanziellen Beiträgen und mit Planungsgrundlagen unterstützt werden. Solche Grundlagen können z.B. helfen, Energieplanungen optimal mit der Raumentwicklung abzustimmen oder mit Quellenforschungen die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen (z.B. Abwärmenutzung aus Industrie und Gewerbe, Geothermie, Holz, etc.). Dadurch kann die Planungssicherheit der Energieversorgung erhöht werden.

Wind- und Solaranlagen

Die Planung von Wind- und Solaranlagen wird dadurch unterstützt, dass geeignete Standorte bezeichnet, in den kantonalen Richtplan aufgenommen und entsprechende Nutzungspläne für mögliche Anlagen erstellt werden. Selbstverständlich erfolgt dies auch unter Berücksichtigung des Natur- und Heimatschutzrechts sowie des Umweltschutzrechts. Neu soll die zuständige kantonale Behörde die Planungs- beziehungsweise Baubewilligungsbehörde sein. Dies jedoch unter zwingender Berücksichtigung der Anliegen der betroffenen Gemeinden. Hierzu gehört insbesondere die Zustimmung der Gemeinde zum Standortentscheid.