Häufige Fragen und Antworten
Müssen die Gesuchsunterlagen vor Baubeginn bei der Energiefachstelle sein oder reicht die Onlineeingabe?
Gebäudehülle: Das Gesuch muss vollständig vor Baubeginn bei der Energiefachstelle eingetroffen sein . Die Onlineeingabe reicht nicht aus. Als Datum der Einreichung gilt der Posteingang bei der Energiefachstelle.
GEAK: Gesuche um Förderbeiträge sind bis spätestens 6 Monate nach der Erstellung des GEAKs mit dem zugehörigen definitiven Bericht, dem beglaubigten GEAK sowie aller für die Prüfung notwendigen Beilagen bei der Energiefachstelle einzureichen. Das Gesuch muss mit Originalunterschrift auf dem Postweg zugestellt werden. Die Beilagen sind im Tool hochzuladen.
Ich habe ein Gesuch eingereicht. Wann erhalte ich Bescheid, ob ich Anspruch auf Fördergelder habe?
Vollständig und prüffähig eingereichte Gesuche erhalten im Normalfall nach 4 bis 6 Wochen eine Zusage- oder Absageverfügung per Post.
Gibt es eine Förderuntergrenze?
Ja, Kleinstprojekte mit einem Förderbeitrag von unter 1000 Fr. werden nicht gefördert (Gilt nicht für GEAK SO-21).
Wass muss ich tun, wenn ich die Zusage erhalten und die Massnahme umgesetzt habe?
Der bisherige Gesuchsteller muss das Abschlussformular generieren, vom Eigentümer unterzeichnen lassen und uns mit allen nötigen Unterlagen einreichen.
Reichen zur Flächenberechnung die Angaben in der Offerte?
Nein. Es ist Aufgabe der Gesuchstellenden, die Berechnung inkl. Berechnungsweg der beantragten Bauteilfläche(n), nachvollziehbar anhand vermasster Plänen, Skizzen oder Fotos nachzuweisen.
Ich besitze bereits einen GEAK-Plus. Kann ich diesen einreichen?
Ja ein bestehender GEAK-Plus ist ausreichend, sofern der zugehörige GEAK noch gültig ist. Wenn das Gebäude innerhalb der 10-jährigen Gültigkeitsdauer des GEAK verändert wurde, muss ein aktualisierter GEAK mit dem Beratungsbericht eingereicht werden.
Muss bei einem Doppel-EFH für jede Partei ein GEAK-Plus erstellt werden?
Nein, für zusammengebaute Objekte wie Mehrfamilienhäuser mit Stockwerkeigentümern oder Reihen-EFH darf ein einziger GEAK-Plus erstellt werden, sofern auch nur ein Gesuch für das gemeinsame Objekt(e) eingereicht wird.
Ich möchte meinen Estrichboden oder die Kellerdecke dämmen. Sind diese Massnahmen förderberechtigt?
Nein, Kellerdecke und Estrichboden sind keine Bauteile gegen Aussenluft oder Erdreich.
Wer erstellt den GEAK oder GEAK Plus?
Der GEAK-Plus wird von zertifizierten GEAK-Experten ausgestellt. Der Gebäudeeigentümer kann den Experten frei wählen.
Liste der zertifizierten GEAK-Experten.
Sind Aufbauten oder Aufstockungen förderberechtigt?
Nein, Aufbauten oder Aufstockungen werden als Neubauten angesehen.