Häufige Fragen und Antworten
Müssen die Gesuchsunterlagen vor Baubeginn bei der Energiefachstelle sein oder reicht die Onlineeingabe?
Das Gesuch muss vollständig vor Baubeginn bei der Energiefachstelle eingetroffen sein. Die Onlineeingabe reicht nicht aus. Als Datum der Einreichung gilt der Posteingang bei der Energiefachstelle.
Ich habe ein Gesuch eingereicht. Wann erhalte ich Bescheid, ob ich Anspruch auf Fördergelder habe?
Vollständig und prüffähig eingereichte Gesuche erhalten im Normalfall nach 4 bis 6 Wochen eine Zusage- oder Absageverfügung per Post.
Wass muss ich tun, wenn ich die Zusage erhalten und die Massnahme umgesetzt habe?
Der bisherige Gesuchsteller muss das Abschlussformular generieren, vom Eigentümer unterzeichnen lassen und uns mit allen nötigen Unterlagen einreichen.
Wo finde ich die Leistungsgarantie oder die Qualitätssiegelliste?
Die Leistungsgarantie Holzheizung finden Sie auf der Internetseite von EnergieSchweiz oder auf unserer Webseite unter "Holzheizungen".
Die Qualitätssiegelliste für Holzheizkessel finden Sie auf der Internetseite von Holzenergie Schweiz unter dem Reiter "Qualitätssicherung" oder auf unserer Webseite unter Förderung
Wie ist der Wortlaut "Anlage muss ausschliesslich als Hauptheizung zur Erzeugung für Raumwärme und Warmwasser eingesetzt werden" zu verstehen?
Die neue Holzheizung muss den Jahresenergiebedarf für Heizen und Warmwasser zu ≥ 50 % erzeugen.
Wird der Ersatz einer bestehenden Holzheizung oder Wärmepumpe gefördert?
Nein, weil keine Heizöl‐, Erdgas‐ oder Elektroheizung ersetzt wird.
Können 2 und mehr separate Holzöfen als eine Hauptheizung betrachtet werden?
Ja, sofern sie den Jahresenergiebedarf für Heizen und Warmwasser zu ≥ 50 % abdecken.
Wie ist vorzugehen, wenn mehrere aus einer gemeinsamen fossilen Heizzentrale beheizte Gebäude neu auf einzelne Holzheizung pro Gebäude umstellen?
In diesem Fall kann pro Gebäude (massgeblich ist die EGID "Eidgenössischer Gebäude-Identifikationsnummer"), das auf eine Holzheizung umstellt, ein Fördergesuch gestellt werden.
Wird die neue wassergeführte Wärmeverteilung im Zuge des Heizungsersatzes gefördert?
Ja, sofern zum ersten Mal ein wassergeführtes Wärmeverteilsystem installiert wird.