Häufige Fragen und Antworten

Müssen die Gesuchsunterlagen vor Baubeginn bei der Energiefachstelle sein oder reicht die Onlineeingabe?

Das Gesuch muss vollständig vor Baubeginn bei der Energiefachstelle eingetroffen sein. Die Onlineeingabe reicht nicht aus. Als Datum der Einreichung gilt der Posteingang bei der Energiefachstelle.

Ich habe ein Gesuch eingereicht. Wann erhalte ich Bescheid, ob ich Anspruch auf Fördergelder habe?

Vollständig und prüffähig eingereichte Gesuche erhalten im Normalfall nach 4 bis 6 Wochen eine Zusage- oder Absageverfügung per Post.

Gibt es eine Förderuntergrenze?

Ja, Kleinstprojekte mit einem Förderbeitrag von unter 1000 Fr. werden nicht gefördert.

Wass muss ich tun, wenn ich die Zusage erhalten und die Massnahme umgesetzt habe?

Der bisherige Gesuchsteller muss das Abschlussformular generieren, vom Eigentümer unterzeichnen lassen und uns mit allen nötigen Unterlagen einreichen.

Was ist ein Wärmenetz?

Von einem Wärmenetz kann ausgegangen werden, wenn mindestens zwei separate Gebäude (separate EGID) über Leitungen miteinander verbunden sind. Über welchen Grund die Netze laufen, spielt keine Rolle.

Wie werden die Qualitätslabel von QM-Holzheizwerke eingesetzt?

Für Wärmenetze mit Holz als Hauptenergiequelle muss eine vollständige und termingerechte Qualitätsbegleitung mit QMstandard, QMvereinfacht oder QMmini nachgewiesen werden. Die Art der Qualitätsbegleitung wird von der Energiefachstelle Solothurn in Absprache mit der Geschäftsstelle QM Holzheizwerke anhand der Grösse und Komplexität festgelegt.

Wird der Ersatz von vorhandenen Holzheizungen oder Wärmepumpen gefördert?

Nein, der Ersatz einer Holzheizungen oder einer Wärmepumpen ist nicht förderberechtigt, weil diese keine Heizöl‐, Erdgas‐ oder Elektroheizung ersetzt.

Kann der Anschluss an ein Wärmenetz gefördert werden, wenn sich die Energiebezugsfläche erhöht?

Ja, es können für den Leistungsbeitrag pauschal 50 W pro m2 EBF vor Sanierung geltend gemacht werden (Neubauten/Ersatzneubauten sind nicht förderberechtigt). Der Basisbeitrag ist dagegen vollständig anrechenbar.