Häufige Fragen und Antworten
Müssen die Gesuchsunterlagen vor Baubeginn bei der Energiefachstelle sein oder reicht die Onlineeingabe?
Das Gesuch muss vollständig vor Baubeginn bei der Energiefachstelle eingetroffen sein. Die Onlineeingabe reicht nicht aus. Als Datum der Einreichung gilt der Posteingang bei der Energiefachstelle.
Ich habe ein Gesuch eingereicht. Wann erhalte ich Bescheid, ob ich Anspruch auf Fördergelder habe?
Vollständig und prüffähig eingereichte Gesuche erhalten im Normalfall nach 4 bis 6 Wochen eine Zusage- oder Absageverfügung per Post.
Wass muss ich tun, wenn ich die Zusage erhalten und die Massnahme umgesetzt habe?
Der bisherige Gesuchsteller muss das Abschlussformular generieren, vom Eigentümer unterzeichnen lassen und uns mit allen nötigen Unterlagen einreichen.
Wird der Ersatz von vorhandenen Holzheizungen oder Wärmepumpen gefördert?
Nein, der Ersatz einer Holzheizungen oder einer Wärmepumpen ist nicht förderberechtigt, weil diese keine Heizöl‐, Erdgas‐ oder Elektroheizung ersetzt.
Wird der Ersatz eines Elektroboilers durch einen Wärmepumpen-Boiler gefördert?
Nein, weder der Ersatz eines Elektroboilers noch die Installation eines Wärmepumpen-Boilers wird gefördert.
Muss für Wärmepumpenanlagen < 15 kWth immer das Wärmepumpen-System Modul angewendet werden, auch wenn ein Gütesiegel vorhanden ist?
Ja. Informationen zu den WPSM zertifizierten Wärmepumpen finden Sie unter folgenden Link: WPSM zertifizierte Wärmepumpen.
Wo finde ich die "Bestätigung Wärmepumpen-System Modul (WPSM)"?
Die jeweilig aktuelle "Bestätigung Wärmepumpen-System Modul" finden Sie auf der Webseite www.wp-systemmodul.ch.
Wo finde ich die Leistungsgarantie für Wärmepumpen von EnergieSchweiz oder das Gütesiegel?
Die Leistungsgarantie Wärmepumpen finden Sie auf der Internetseite von EnergieSchweiz oder auf unserer Webseite unter "Wärmepumpen".
Die internationalen Gütesiegel für WP finden Sie auf der Internetseite der EHPA unter dem Reiter "Quality" oder für WP mit nationale Gütesiegel auf der Internetseite der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) unter dem Reiter "Qualitätssicherung".
Wie und wo erhalte ich das Anlagenzertifikat WPSM?
Eine entsprechende Wegleitung/Merkblatt finden sie auf der Website des Wärmepumpen-System Moduls.
Ab einer thermischen Nennleistung von 100 kWth wird eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung vorausgesetzt. Was bedeutet dies genau?
Mit dem Zähler muss folgendes gemessen werden:
- Wärmepumpen-Strominput mit Stromzähler in Wärmepumpen-Zuleitung
- Wärmepumpen-Wärmeoutput mit Wärmezähler im Vorauf / Rücklauf der Wärmepumpe