Anlagen mit kantonalem Vollzug

Es kann begründete Fälle geben, bei denen Gesetzesbestimmungen zu einer unverhältnismässigen Härte führen. Stehen diese dem öffentlichen Interesse nicht entgegen, kann die Energiefachstelle Ausnahmen gewähren. Gesuche werden bei der Baubehörde der Gemeinde eingereicht. Diese leitet sie mit einer Stellungnahme an die Energiefachstelle zur Beurteilung weiter.

Bei Gebäuden ausserhalb der Bauzone oder in kantonalen Planungszonen ist das Amt für Raumplanung, Abteilung Baugesuche, Baubehörde. Die energierechtlichen Vorschriften werden durch die Energiefachstelle geprüft.